Haben Sie jemandem einen Schaden zugefügt oder etwas zerstört, sollte so schnell wie möglich eine Meldung an die Versicherung erfolgen. Sie können dazu einfach unser Schadensformular nutzen, in dem Sie den Hergang des Vorfalls kurz beschreiben. Der Geschädigte muß Ihnen mitteilen, wie hoch sein Schaden ist und dies mit Unterlagen wie z.B. Rechnungen oder Reparaturkostenvoranschlag belegen können. Auch Fotos des beschädigten Objektes oder Zeugenaussagen sind hilfreich. Wird ein Schmerzensgeld gefordert, muß dies mit ärztlichen Attesten belegt werden. Trotz der umfangreichen Leistungen der Privaten Haftpflicht hat jeder Versicherte ein paar Pflichten. Diese müssen eingehalten werden, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden: | | Vorsicht! | Erkennen Sie niemals Ihre eigene Schuld ohne Rücksprache mit Ihrer Versicherung an! Leisten Sie auch keine direkten Zahlungen an den Geschädigten. Die Versicherung prüft nämlich in jedem einzelnen Fall, ob der Anspruch des Geschädigten auch berechtigt ist. Sollte dieser nicht berechtigt sein, müssen weder Sie noch Ihre Versicherung zahlen. Teilen Sie daher dem Geschädigten einfach mit, daß Sie seinen Anspruch an Ihre Versicherung weiterleiten und diese alles weitere klärt. | |
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| Es muß alles getan werden, um den Schaden zu begrenzen. Sollte bei diesen Bemühungen ein zusätzlicher Schaden entstehen, zahlt die Versicherung diesen auch! Schadensbegrenzung bedeutet unter anderem, Verletzte zu versorgen, den Krankenwagen zu rufen oder auch das (kleine) Feuer zu löschen. | | |
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| Der Schaden muß innerhalb von einer Woche der Versicherung gemeldet werden. (Notfalls reicht auch eine telefonische Meldung zur Einhaltung der Frist.) | | |
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| Sämtliche zivil- oder strafrechtlichen Maßnahmen, die gegen Sie als Verursacher ergriffen wurden, muß die Versicherung unverzüglich wissen. (z.B. Anzeigen, Mahnbescheide, Ermittlungsverfahren oder einstweilige Verfügungen) | | Anzeigen und Verfügungen mitteilen |
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| Auf jeden Fall muß wahrheitsgemäß über den Hergang des Unfalls und die Schadenshöhe berichtet werden, da Sie sich sonst strafbar machen und die Versicherung die Regulierung des Schadens ablehnen kann! | | Wahrheitsgemäß Auskunft geben |
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| Bitte weisen Sie den Geschädigten darauf hin, daß er das beschädigte Gut auf jeden Fall bis zum Abschluß der Bearbeitung durch die Versicherung aufzuheben und dieser ggfls. auszuhändigen hat. Wird etwas vorzeitig weggeworfen oder anderweitig beseitigt, kann die Versicherung leistungsfrei bleiben! | | Beschädigte Güter unbedingt aufheben |
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Unseren Kunden stehen wir im Schadensfall natürlich zur Seite und helfen mit entsprechenden Tips und Hinweisen gerne weiter! |