Kaum eine andere Versicherung ist umfangreicher und schützt Sie in diesem Umfang vor Schäden des Alltags. Denn es reicht, einen kurzen Moment nicht aufzupassen - und schon ist es passiert! Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch (u.a. § 823) müssen Sie jeden Schaden in voller Höhe ersetzen, für den Sie verantwortlich sind. Das kann schnell teuer werden .... Im Extremfall müssen Sie ein Leben lang zahlen. Was alles passieren kann, führen wir Ihnen in unseren Beispielen gerne etwas näher vor Augen. | | BGB § 823 | ”Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem Anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet.” | |
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Generell ist Ihre gesetzliche Haftung in der Höhe unbegrenzt. Dabei spielt die Ursache des Schadens keine Rolle. Egal, ob fahrlässig oder vorsätzlich - die Geschädigten können Sie auf jeden Fall schadens- ersatzpflichtig machen. Dabei haften z.B. · Sie für sich selbst · Eltern für Ihre Kinder · Tierhalter für Ihren Hund, Ihre Katze, Ihr Pferd | | Tierhalter | Kleinere Tiere wie Katze oder Hase sind automatisch mitversichert. Für größere Tiere wie Hunde oder Pferde ist eine extra Tierhalter- Haftpflicht erforderlich. | |
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Bei Sachschäden müssen Sie entweder die Reparatur des betroffenen Gegenstands bezahlen oder für gleichwertigen Ersatz sorgen. Typische Schäden sind z.B.: · Brandlöcher in Teppichen oder Couchgarnituren · Umgeworfene Vasen · Zerstörte Fensterscheiben (z.B. beim Fußballspiel) · beschädigte Brillen | | Sachschäden | Die häufigsten Versicherungsfälle sind Sachschäden bis EUR 250,-. Kaputt gehen vor allem Haushaltssachen, Brillen oder Fotoapparate. | |
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Kommen Personen zu Schaden, sind die finanziellen Forderungen oft noch höher: · Arzt- und Krankenhauskosten · Pflegegeld · Schmerzensgeld · Einkommensverlust · In manchen Fällen sogar eine lebenslange Rente Die Kosten können schnell mehrere hunderttausend EURO betragen. Dagegen sollte man sich schützen! Für Schäden, die unbeabsichtigt aufgrund von Fahrlässigkeit oder sogar grober Fahrlässigkeit verursacht wurden, kommt die Private Haftpflichtversicherung auf. Sie prüft, ob die Ansprüche des Geschädigten berechtigt sind und leistet dann Schadenersatz. Sollten die Forderungen nicht berechtigt sein, wird sie diese - notfalls auch gerichtlich - abzuwehren. | | Personenschäden | Gerade beim Sport kommt es oft zu Verletzungen eines anderen. “Normale” Sportarten sind in der Privaten Haftpflicht mitversichert, für spezielle “Risikosportarten” wie Paragliding oder Jagdsport gibt es Zusatzdeckungen. Als Besonderheit sind bei uns auch Sportarten wie Surfen und Kite-Surfen kostenfrei mitversichert! | |
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Haben Sie keine Sorgen, Schäden anzurichten, können wir Sie mit einem Selbstbehalt von EURO 125,- je Schadensfall schon für EURO 39,27 pro Jahr außerordentlich leistungsstark absichern - bis zu 3 Millionen EURO mit zahlreichen Zusatzleistungen. Möchten Sie auf diesen Selbstbehalt verzichten, kostet es EURO 69,60 pro Jahr incl. Versicherungssteuer - und für Singles nur EURO 52,36 pro Jahr incl. Versicherungssteuer. Kostenfrei mitversichert sind eine Reihe von Zusatzleistungen, die viele Gesellschaften gar nicht anbieten. Versichert sind Sie dabei bei einem der renommiertesten Haftpflicht-Versicherer Deutschlands. Aber auch, wenn Sie sich für eine andere Versicherung und/oder andere Bedingungen entscheiden - Hauptsache, Sie sind ausreichend versichert! | | günstig versichert | Umfangreicher Schutz muß nicht viel kosten. Über unsere Spezialkonzepte können wir Ihnen viel Leistung zum niedrigen Preis bieten - und der Service stimmt auch! | |
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